Quelle: BMI, Bundeskriminalamt, Fahndung, 31.7.2009
BMI Fekter möchte: Asylwerber zur Altersbestimmung RÖNTGEN.
Damit soll verhindert werden, dass sich Asylwerber als „Jugendliche“ ausgeben. Verschärft werden soll auch die „Mitwirkungspflicht“ bei der Beschaffung von Dokumenten. Zudem soll die Bewegungsfreiheit von Asylwerbenden eingeschränkt werden: Während des „Prüfungsprozesses“ sollen diese den jeweiligen politischen Bezirk nicht mehr verlassen dürfen.
Damit nicht genug: Die Möglichkeit, Schubhaft zu verhängen soll ausgeweitet werden und: ein bereits erlangter Asylstatus soll nicht mehr vor Abschiebung schützen!
Aufgrund dieser Verschärfungen braucht es laut Fekter trotz stark sinkender Asylwerberzahlen ein neues und grosses „Schubhaftzentrums“. Ihr bevorzugter Standort Leoben werde dort aber abgelehnt.
„Die Leobener wollen die zusätzlichen Arbeitsplätze noch nicht“, meinte sie zynisch in einem Interview im ORF-Fernsehen.
– Im Dezember 1975 überfallen Terroristen, die sich selbst als Arm der arabischen Revolution bezeichnen, eine Sitzung der OPEC-Ölminister in Wien. Drei Menschen sterben. Die Terroristen und ihre Geiseln werden zum Flughafen geleitet. Innenminister Otto Rösch (1917-1995), SPÖ gibt dem Anführer der Terroristen, Carlos (1949-) medienwirksam die Hand.
– Ebenfalls in Schwechat begrüsst zehn Jahre später Innenminister Friedhelm Frischenschlager (1943-), FPÖ den Kriegsverbrecher Walter Reder (1915-1991), nachdem dieser zuvor von Italien nach Österreich abgeschoben wurde.
– 1989 ermordet ein iranisches Killerkommando drei Kurden in einer Wiener Wohnung. Die mutmasslichen Täter werden nicht verhaftet, sondern unter Polizeischutz nach Schwechat gebracht und dürfen in den Iran ausreisen.
Hoffentlich wird diese österreichische Logik nicht weiter verfolgt. Hoffentlich hat es keine „Eskorte nach Moskau“ gegeben.
http://de.wikipedia.org/wiki/OPEC-Geiselnahme
http://de.wikipedia.org/wiki/Walter_Reder
http://www.peterpilz.at/html/txt/buch.php
ESKORTE NACH TEHERAN
Ibera-und-Molden-Verlag 1997 ISBN 3-900436-57-6
In Wien wurde im Oktober 2008 diese Zeichnung des Künstler Franz West (dat. 1972, Format 14 x 20.5 cm) gestohlen.
Zweckdienliche Hinweise an
Bundesministerium für Inneres
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit
Bundeskriminalamt – SPOC
Josef Holaubek Platz 1
A-1090 Wien
Bundeskriminalamt/ Internetfahnung seit dem 26.2.1999:
„Tibor Foco steht im Verdacht, am 13.3.1986 eine Prostituierte [die damals 24jährige Elfriede H.] ermordet zu haben. Er wurde am 31.3.1987 rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt; das Verfahren wurde jedoch mittlerweile wieder aufgenommen. Foco flüchtete am 27.4.1995 aus der Haft in Linz während eines Studienausgangs.“
>> Erichs Kriminalarchiv
>> Blaulicht & Graulicht/ Tibor Foco hat Heimweh
Seit geraumer Zeit dürfen österreichische Polizisten ohne Angabe von Gründen und ohne richterlichen Auftrag bei Providern und Mobiltelefonanbietern Auskunft über die Identität des entsprechenden Kunden verlangen. Dazu genügt es, ein läppisches Formblatt auszüfüllen.
Nach mehreren Monaten Testphase mit tausenden Auskünften hat man jetzt auch im Innenministerium festgestellt, dass Provider ihre IPs dynamisch vergeben, d.h. jeder User erhält in der Regel bei jedem Einwahlversuch eine neue IP.
Allzu logisch jetzt die Forderung aus dem Ministerium, dass eine IP gefälligst immer gleich bleiben sollte, damit die Polizei dann nach einmaliger Identifizierung
Die Österreicher müssen von einer liebgewordenen Tradition Abschied nehmen: Im Gegensatz zu den letzten Wahlen wird es nämlich morgen nicht mehr so sein, dass mit der 17h-Hochrechnung im ORF das Wahlergebnis -von Verschiebungen im Zehntelprozentbereich abgesehen-, praktisch feststeht.
586.759 Briefwähler
Schuld daran ist nicht zuletzt die Rekordanzahl an Briefwählern (586.759). Es ist somit nicht unwahrscheinlich, dass das Endergebnis erst Dienstag nach der Zwischenauswertung aussagekräftig wird. Die Plätze 1 bis 3 könnten erst dann feststehen. Auch das Liberale Forum (LIF) wird mit Sicherheit erst Dienstag wissen, ob es im Parlament vertreten sein wird.
Was gilt jetzt?
Unabhängig davon, gibt es weiterhin grosse Konfussion um die Briefwahl: So heisst es auf der Website des Innenministeriums (Stand 27.9.2008, 16 Uhr):
„Aus der Wahlkarte mit der eidesstattlichen Erklärung hat Ihre Identität sowie der Ort und der Zeitpunkt (Datum und lokale Uhrzeit) des Zurücklegens des verschlossenen Wahlkuverts in die Wahlkarte hervorzugehen. Die eidesstattliche Erklärung muss vor Schließen des letzten Wahllokals in Österreich abgegeben worden sein (beachten Sie gegebenenfalss die Zeitverschiebung gegenüber Österreich bei Angabe der Uhrzeit).“
Folglich wären nicht entsprechend ausgefüllte Wahlkarten UNGÜLTIG. Insbesondere dann, wenn kein DATUM eingetragen wurde. Im Gegensatz dazu gab es gestern aber eine Meldung, wonach das Innenministerium auch Wahlkarten ohne Datumsangabe als GÜLTIG ansehen möchte. Falls diese Meldung ihren Ursprung im BMI hatte, so findet sich jedenfalls kein Hinweis darauf auf der Website. Dieser Widerspruch könnte unmittelbar zu einer Wahlanfechtung führen. Ein entsprechend knapper Wahlausgang vorausgesetzt.
Zu weiteren demokratiepolitischen Bedenken im Zusammenhang mit der Briefwahl klicken sie die Tags Briefwahl bzw. Wahlkarte.
Auf der Suche nach Bildern?
Melden Sie sich am besten noch heute freiwillig bei der Meldestelle für Kinderpornografie des Bundesministeriums für Inneres.
Durch eine Selbstanzeige ersparen sie sich und anderen unnötiges Leid!
Nette österreichische Vorstellung:
Radovan Karadzic monatelang in der Märzstrasse 148 wohnhaft, in Handschellen von der Cobra abgeführt, wieder freigekommen. Tausenden Menschen Hand aufgelegt und Kräutertees verabreicht. Streng Diät haltend, Schnaps am Morgen. Einkaufen am Naschmarkt, in der Lugner City. Dort dem Chef höchstpersönlich aufgefallen. Tausenden Menschen aufgefallen. Ja er war hier!
Und plötzlich sieht es so aus, als ob doch nur ein paar Leute ein bisschen was dazuverdienen wollten, indem sie diese Story erfanden und am Leben hielten. Eine Ente also breitgetreten am Boulvard oder vom Boulvard, wer kann das schon sagen? Hatte also ausgerechnet der Neffe des Gurus recht, als er sagte, Karadzic sei nie aus Serbien weg gewesen.
Ganz nebenbei auch noch schmeichelhaft für einen 78-jährigen, als falscher Karadzic durchzugehen. Was so ein Bart alles ausmacht.
PS: Der Wiener Doppelgänger misst (lt. ORF) 195 Zentimeter und ist damit ganze 10 Zentimeter grösser als der echte. (Quelle: Interpol)
„Ein verwahrlostes Haus, grau, mit verhangenen Fenstern und heruntergelassenen Rollläden, meterhohe Hecken und Büsche – so stellte sich der mutmaßliche Tatort des jahrzehntelangen Martyriums von Elisabeth F. dar. „Kaum vorstellbar, dass hier jemand wohnt“, sagte ein vor dem Haus wartender Polizeibeamter . Sonntagnachmittag herrschte gespenstische Stille am mutmaßlichen Tatort in Amstetten. Nur wenige Passanten spazierten vorbei.“
http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/chronik/niederoesterreich/article298851.ece
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Austrian ‚hid daughter in cellar‘
Interessant dazu ein Artikel in den Oberösterreichischen Nachrichten/ OÖN:
1. Opfer äussert der ermittelnden Behörde gegenüber einen konkreten Verdacht gegen eine Person.
2. Ermittelnde Behörde versucht die verdächtigte Person zu kontaktieren (was nicht gelingt!).
3. Opfer äussert seinen Verdacht auch gegenüber einem Journalisten.
4. Journalist telefoniert mit der verdächtigten Person.
5. Vedächtigte Person weist Vorwürfe zurück.
6. Journalist telefoniert mit der ermittelnden Behörde.
7. Ermittelnde Behörde ist überrascht (wegen 2.).
Nach dem Giftanschlag auf den Bürgermeister von Spitz (NÖ) gibt es jetzt vermutlich einen Vedächtigen: Bei einem 55-jährigen soll es nach Polizei-Angaben eine DNA-Übereinstimmung geben.
Und damit nicht genug: Der Name des Verdächtigen (es gilt die Unschuldsvermutung!) wurde der versammelten Presse mitgeteilt. Und damit auch nicht genug: Diverse Medien haben diesen Namen tatsächlich publiziert und so findet er sich etwa in der Internetausgabe der Salzburger Nachrichten [„Der Giftanschlag auf den Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger vom 9. Februar scheint geklärt. Ein Verdächtiger, der 55-jährige Winzer H***** O******* aus Spitz, ist …“] , während sich etwa die Krone mit einem abgekürzten Nachnamen begnügt.
Die Liste jener Medien, die den Namen publiziert haben (Stand 17h25):
– Salzburger Nachrichten
– ORF
– Vorarlberg Online
– wien-heute.at
– Kurier
– Die Presse
Die Grenze zwischen Boulvard und Qualität scheint fliessend. Eine besondere Rolle nimmt der ORF ein: Während das ORF-Radio die Namensnennung durch die Polizei kritisiert, haben ORF-Online-Redakteure offensichtlich kein Problem damit.
In den USA übrigens könnte der Verdächtige aufgrund der massiven Vorverurteilung (incl. Namensnennung) gar nicht mehr vor Gericht gestellt werden.
Das Innenministerium hat vielleicht den Fall geklärt, ansonsten aber wieder einmal seine Inkompetenz unter Beweis gestellt.
Und es gibt immer noch Menschen im Land, die das BIA aufwerten wollen, dabei liegt es doch auf der Hand, dass das BIA aufgelöst werden muss.
Skuril, dass ausgerechnet Exrechnungshof Fiedler das BIA der mit 2009 zu schaffenden Sonderstaatsanwaltschaft für (oder gegen?) Korruption zuordnen möchte, was der Gewaltenteilung wie wir sich kennen widerspricht. Oder kann in Zukunft jede Staatsanwaltschaft mit einem eigenen Polizeikörper rechnen?